4.1. Führungskräfte in Spitzenpositionen (GvD Nr. 33/2013, Art. 15, Abs. 1, 2, Art. 41, Abs. 2, 3)
Für die Schule nicht zutreffend.
4.2. Führungskräfte (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8d, Art. 15, Abs. 1, 2, 5, Art. 41, Abs. 2,3)
Allgemeine Informationen zur Transparenten Verwaltung: Klicke Hier
Folgende Dokumente in Bezug auf den Schuldirektor Simon Raffeiner sind zu finden unter: www.provinz.bz.it/schulamt
4.3. Organisatorische Positionen (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8d)
Stellvertretende Schulführungskraft: MariaLuisa Weissensteiner: Vergütung 20% der Landesfunktionszulage der Schulführungskraft (gemäß Landeskollektivvertrag) und Freistellung von 5 Stunden
Schulsekretärin: vakant, Brigitte Holzmann, Schulsekretärin des OSZ Sterzing, erfüllt im Rahmen eines zusätzlichen Koordierungsauftrages die Aufgaben der Buchhalterin
4.4. Stellenplan (GvD Nr. 33/2013, Art. 16, Abs. 1 , 2)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit der für die Veröffentlichungspflicht zuständigen Deutschen Bildungsdirektion zentral veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellenwahl-plaene.asp
4.5. Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (GvD Nr. 33/2013, Art. 17, Abs. 1, 2)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung zentral veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/personal-nicht-unbefristeter-arbeitsvertrag.asp
4.6. Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten (GvD Nr. 33/2013, Art. 16, Abs. 3)
Die Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals sind unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/abwesenheitsquoten.asp
4.7. An die Bediensteten erteilte oder autorisierte Aufträge (GvD Nr. 33/2013, Art. 18, Abs. 1)
Koordinator*innen der Schule im Rahmen des Dreijahresplanes des Bildungsangebotes:
Lehrperson | Aufgabenbereich |
Liste der ermächtigten Nebentätigkeiten des Lehrpersonals:
Nebentätigkeiten des Lehrpersonals
4.8. Kollektivvertragsverhandlungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 21, Abs. 1)
Die für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen geltenden Kollektivverträge werden bereits zentral auf der angegebenen Homepage der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen veröffentlicht:
https://landesdomaene.provinz.bz.it/transparente-verwaltung/kollektivvertragsverhandlungen.asp
4.9. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 21, Abs. 2)
Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp
4.10. Interne Kontrollorgane (OIV) (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8c)
Für die Schule nicht zutreffend.