4.1. Führungskräfte in Spitzenpositionen (GvD Nr. 33/2013, Art. 15, Abs. 1, 2, Art. 41, Abs. 2, 3)
Für die Schule nicht zutreffend.
4.2. Inhaber von Führungsaufträgen
Simon Raffeiner – Schulführung
E-Mail: Simon.Raffeiner@schule.suedtirol.it
01 Führungsauftrag 2023/2024 – 2026/2027
03 Anlage A – Nichterteilbarkeit
04 Anlage B – Erklärung Nichtbestehen Unvereinbarkeit
05 Anlage C – Erklärung Weitere Ämter
06 Jahreseinkommen 2024
Link Webseite der deutschen Bildungsdirektion
(Die Besoldung der Führungskraft fällt nicht in die Zuständigkeit der Bildungseinrichtung)
La retribuzione del Dirigente non é di competenza di codesta Istitutione Scolastica)
Allgemeine Informationen zur Transparenten Verwaltung: Klicke Hier
4.3. Ausgeschiedene Führungskräfte
Veröffentlichung der Daten der aus dem Dienst geschiedenen Führungskräfte, gemäß Artikel 14, Absatz 1, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013
4.4. Strafen für unterlassene Mitteilungen der Daten
Die Feststellung der Verletzung einiger der laut Artikel 14 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33 vorgesehenen Veröffentlichungspflichten hat eine verwaltungsrechtliche Geldbuße von 500 bis 10.000 Euro zu Lasten der für die fehlende oder unvollständige Mitteilung, sowie gegenüber der für die fehlende Veröffentlichung verantwortlichen Personen zur Folge und die entsprechende Maßnahme wird auf der Website der Verwaltung veröffentlicht (Artikel 47 gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33).
Bis heute ist keine Verhängung von Strafen wegen fehlender Mitteilung oder fehlender Veröffentlichung der Informationen und der Daten bekannt.
4.5. Organisatorische Positionen (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8d)
Art. 14, c. 1-quinquies., d.lgs. n. 33/2013
Unter Berücksichtigung der Organisation und der Aufgabenbereiche der Schule, nicht anzuwendende Veröffentlichungspflicht gemäß Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430. (Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo 14 marzo 2013, n. 33)
4.6. Stellenplan (GvD Nr. 33/2013, Art. 16, Abs. 1 , 2)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit der für die Veröffentlichungspflicht zuständigen Deutschen Bildungsdirektion zentral veröffentlicht:
4.7. Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (GvD Nr. 33/2013, Art. 17, Abs. 1, 2)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung zentral veröffentlicht:
4.8. Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten (GvD Nr. 33/2013, Art. 16, Abs. 3)
Die Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals sind unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/abwesenheitsquoten.asp
4.9. An die Bediensteten erteilte oder autorisierte Aufträge (GvD Nr. 33/2013, Art. 18, Abs. 1)
4.10. Kollektivvertragsverhandlungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 21, Abs. 1)
Die für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen geltenden Kollektivverträge werden bereits zentral auf der angegebenen Homepage der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen veröffentlicht:
4.11. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 21, Abs. 2)
4.12. Interne Kontrollorgane (OIV) (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8c)
Für die Schule nicht zutreffend.