16.1. Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards (GvD Nr. 33/2013, Art. 32, Abs. 1)
Die Dienstleistungsgrundsätze sind im Dreijahresplan enthalten.
16.2. Kosten (GvD Nr. 33/2013, Abs. 32, Abs. 2a, Art. 10, Abs. 5)
In Bearbeitung.
16.3. Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 32, Abs. 2b)
In der Regel werden Anträge spätestens innerhalb von 5 Tagen ab Eingang erledigt; in dringenden Fällen erfolgt die Bearbeitung sofort.
16.4. Wartelisten im Gesundheitswesen (GvD Nr. 33/2013, Art. 41, Abs. 6)
Für die Schule nicht zutreffend.