Der Schülerrat ist nur an den Oberschulen eingesetzt.
Zusammensetzung
- alle Schülervertreter, die in Klassenräte gewählt wurden
- alle Schülervertreter im Schulrat
- 2 Vertreter der Schule im Landesbeirat der Schüler
Vorsitz:
Der/Die Vorsitzende des Schülerrates wird aus der Mitte des Schülerrates gewählt.
Aufgaben:
- erarbeitet Vorschläge und Gutachten für Planung und Organisation des Schulbetriebes
- erarbeitet eigenes Jahresprogramm und legt es zur Genehmigung dem Schulrat vor
- wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und die Vertreter in den Landesbeirat der Schüler
- arbeitet an der Durchführung der Wahlen der Schülervertreter in den Schulrat mit
Öffentlichkeit:
- Die interne Schulordnung regelt die Öffentlichkeit der Sitzungen.
- Die Akten sind allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zugänglich, ausgenommen jene Akten, die Einzelpersonen betreffen.
Gültigkeit der Beschlüsse
- Die Beschlussfähigkeit erfordert die Anwesenheit der absoluter Mehrheit der Mitglieder (mehr als die Hälfte der Mitglieder muss anwesend sein).
- In der Regel erfolgt die Beschlussfassung durch die einfache Mehrheit der Ja- oder Nein-Stimmen.
Quelle: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/gremien-schulebene.asp