Die Schlichtungskommission der Schule setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Elternvertreter:
Huber Susanne (Huber Max 2A WFO-T)
Schüler*innenvertreter:
Messner Vera (4A WFO/V)
Lehrpersonen:
Direktor:
Zusammensetzung:
Vorsitz:
Weiteres zur Zusammensetzung:
Aufgaben der schulinternen Schlichtungskommissionen
Behandlung aller Rekurse gegen Disziplinarmaßnahmen:
Verpflichtender Schlichtungsversuch zwischen
Neues Konzept der Schlichtung:
Befangenheit der Mitglieder der Schlichtungskommissionen
Für jedes effektive Mitglied der Schlichtungskommissionen wird ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie und Schulstufe gewählt
Die Ersatzmitglieder nehmen das Amt in der Schlichtungskommission im Falle von Abwesenheit oder Befangenheit der effektiven Mitglieder wahr
Klassische Fälle von Befangenheit (vgl. Artikel 30 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 – so genanntes Transparenzgesetz):
Verwandtschaftsverhältnis, Ehe oder Verschwägerung mit einem/einer Betroffenen,
Gerichtsverfahren, schwere Verfeindung oder Gläubiger- bzw. Schuldverhältnis mit einem/einer Betroffenen,
Beratung eines/einer Betroffenen in der Angelegenheit, die zur Behandlung ansteht,
Vormund, Kurator, Bevollmächtigter, Agent oder Arbeitgeber eines/einer Betroffenen.
Befangen sind zudem: