Schulinterne Kriterien für die Organisation und Durchführung der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen:
Am 30.11.2022 hat der Schulrat eine Abänderung in Bezug auf die Distanzregelung bei Lehrfahrten entschieden: Das Ziel einer Lehrfahrt darf maximal 750 km entfernt sein. Dabei wird beim Reisemittel Zug das Zugnetz berücksichtigt, beim Reisemittel Bus das Straßennetz.
Durch die Berücksichtigung des Zugnetzes ergeben sich zwei Vorteile:
Beispiele für die verschiedenen Distanzen finden sich in der Datei untenan (grün markiert sind mögliche Ziele, rot markiert sind ausgeschlossene Ziele bzw. Ziele mit dem Reisemittel Bus):