Die schulinternen Kriterien für die Organisation und Durchführung der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen wurden im Schuljahr 2026/2027 geringfügig abgeändert und sind in der Datei untenan einsehbar (Schulratsbeschluss steht noch aus).
Wichtiger Hinweis für das Schuljahr 2026/2027:
Grundsätzlich findet mit den neuen Kriterien die sogenannte Maturareise in der 5. Klasse nicht mehr statt, sondern nur noch die Kulturreise in der 4. Klasse. Da die 4. Klassen jedoch im Schuljahr 2025/2026 aufgrund der Protestmaßnahmen keine Kulturreise machen konnten, dürfen die 5. Klassen – nur im Schuljahr 2026/2027 – eine sogenannte Maturareise im Rahmen der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen durchführen.
Das Ziel einer Lehrfahrt darf maximal 750 km entfernt sein. Dabei wird beim Reisemittel Zug das Zugnetz berücksichtigt, beim Reisemittel Bus das Straßennetz.
Durch die Berücksichtigung des Zugnetzes ergeben sich zwei Vorteile:
Beispiele für die verschiedenen Distanzen finden sich in der Datei untenan (grün markiert sind mögliche Ziele, rot markiert sind ausgeschlossene Ziele bzw. Ziele mit dem Reisemittel Bus):