Bildungsguthaben - Kriterien

An unserer Schule berücksichtigen wir in der Vergabe der Schulguthaben für die 3., 4. und 5. Klassen (sog. „Maturapunkte“) schulische und außerschulische Tätigkeiten, ehemals als Bildungsguthaben bezeichnet; in den aktuellen Bestimmungen zur Abschlussprüfung kommt dieser Begriff nicht mehr vor, nichtsdestotrotz steht es dem zuständigen Klassenrat frei, früher als Bildungsguthaben gewertete Nachweise bei der Zuweisung des Schulguthabens auch weiterhin zu berücksichtigen.

Die aktuellen Kriterien hierfür entnehmen Sie folgendem Schreiben: