Die Schülerin/Der Schüler ist aufgrund der in der Schülerinnen- und Schülercharta vorgesehenen Pflichten angehalten, die von der Schule angebotenen Aufholmaßnahmen zu nutzen.
Jedenfalls besteht die Verpflichtung, sich den Aufholprüfungen zu stellen.
Der Plan der pädagogisch-didaktischen Aufholmaßnahmen findet sich in der Datei untenan und wird ebenso an der Anschlagtafel der Schule veröffentlicht.
Die Überprüfung der Lernrückstände erfolgt bis spätestens 31. März 2023.
Die Termine werden von den Fachlehrpersonen individuell in Absprache mit den Schüler*innen festgelegt.