
Schülerinnen und Schüler sind aufgrund der in der Schülercharta vorgesehenen Pflichten angehalten, die von der Schule angebotenen Aufholmaßnahmen zu nutzen. Jedenfalls besteht die Verpflichtung, sich den Aufholprüfungen zu stellen. Der Plan der pädagogisch-didaktischen Förder- und Aufholmaßnahmen ist als Download untenan verfügbar sowie an der Anschlagtafel der Schule veröffentlicht.
Die Aufholprüfungen finden innerhalb 31. März 2026 im Rahmen des Fachunterrichtes statt.