Ab sofort ist es nicht mehr notwendig, eine ärztliche Bescheinigung für die Wiederaufnahme in den Unterricht nach dem Fernbleiben abzugeben.
Die Formulare zum Wiedereintritt wurden deaktiviert. Das Entschuldigen der Abwesenheiten funktioniert somit wieder einfacher und direkter und speziell die Eltern/Erziehungsberechtigte müssen nur mehr jeweils 1x aktiv werden und Abwesenheiten können auch wieder sofort im Voraus entschuldigt werden.
Ab dem 01. April 2022 gilt folgende Quarantäneregelung:
Bei bis zu 3 (drei) Fällen von Positivität innerhalb einer Klasse wird die Bildungsarbeit in Präsenz weitergeführt, unter Beachtung der in den allgemeinen Maßnahmen beschriebenen Schutzmaßnahmen.
Ab 4 (vier) Fällen von Positivität innerhalb einer Klasse wird die Bildungsarbeit in Präsenz weitergeführt, mit Gebrauch der FFP2-Maske zum Schutz der Atemwege bei Schülerinnen und Schülern und bei Erwachsenen, für die Dauer von 10 (zehn) Tagen seit dem letzten Kontakt mit einer auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Person. Beim ersten Auftreten von Symptomen und, sofern die Symptome andauern, am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit dem/der Infizierten, ist ein Antigen-Schnelltest oder ein molekularer Test oder ein Antigen-Schnelltest in Selbstdurchführung (mit einer Selbsterklärung zu bestätigen) zu tätigen, um eine mögliche Infektion mit SARS-CoV-2 festzustellen.
Die freiwilligen Nasenflügeltest werden bis zu den Osterferien weitergeführt und das letzte Mal am Tag des Wiedereintritts am Mittwoch, den 20. April 2022 durchgeführt.
Der Unterricht im Schuljahr 2021/2022 wird in 100%iger Präsenz stattfinden und zwar unter folgenden Bedingungen:
Für einige Räume mit hoher Schüler*innen-Anzahl hat uns die Firma Durst Group AG insgesamt 19 Luftdesinfektionsgeräte (Durst Habitat) zur Verfügung gestellt (vgl. https://habitat.durst-group.com/), welche die Virenlast in Innenräumen reduzieren. Wir danken der Firma Durst Group AG dafür!
Auch in der Bibliothek werden wir diese Luftdesinfektionsgeräte einsetzen.