Transparente Verwaltung

Seit dem GvD Nr. 33/2013 müssen die wesentlichen verwaltungsbezogenen Informationen auf der Homepage veröffentlicht und zugänglich gemacht werden.

  • Tabelle „Transparente Verwaltung“
  • Beschluss Ernennung Transparenzbeauftragter
  • Beschluss Genehmigung Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm (2014-16)
  • Dreijähriges Transparenz- und Integritätsprogramm